Präzise Baugrundanalysen für fundierte Entscheidungen
Im Erdbau entscheidet der Untergrund über den Erfolg des gesamten Projekts. Tragfähigkeit, Setzungsverhalten und Wasserdurchlässigkeit müssen bereits in der Planungsphase zuverlässig erfasst werden – ebenso wie die Qualität der später eingebrachten Schichten. Mit PEBA haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Baugrunderkundungen, Eigenüberwachungen und Kontrollprüfungen nach geltenden Normen durchführt – verlässlich, nachvollziehbar und praxisorientiert.
Von der ersten Schichtenansprache bis zum Gutachten
Unsere Prüfungen begleiten Sie von der Vorerkundung bis zur Bauabnahme. Wir analysieren den Bodenaufbau, prüfen die Verdichtung und liefern aussagekräftige Gutachten – für öffentliche Auftraggeber, Planer und Baufirmen.
Unsere Leistungen im Bereich Erdbauprüfung
Die PEBA GmbH bietet ein breites Spektrum an Untersuchungen für den Erd- und Grundbau. Unsere Prüfungen kommen sowohl bei der Planung als auch während der Bauausführung zum Einsatz – und sorgen für dokumentierte Bauqualität von Beginn an.
- Typische Leistungen im Bereich Erdbau:
- Baugrunderkundung & Bodenansprache (nach DIN 4020)
- Klassifizierung nach DIN 18196 & EN ISO 14688
- Prüfung der Verdichtung & Lagerungsdichte (z. B. mit Dichteprüfgerät)
- Proctorversuche (Standard & modifiziert)
- Wasserdurchlässigkeit, Wassersättigung & Feinkornanteile
- Tragfähigkeitsprüfungen vor Gründung
- Erstellung von Baugrundgutachten und geotechnischen Stellungnahmen
Häufige Fragen zur Erdbauprüfung
Sie benötigen eine Erdbauprüfung oder haben Fragen zum Ablauf?
Wann sollte eine Baugrunderkundung erfolgen?
Idealerweise bereits vor der Planung – um Risiken zu vermeiden und Ausschreibungen fundiert zu gestalten.
Führt PEBA auch Prüfungen während der Erdarbeiten durch?
Ja – etwa zur Kontrolle der Verdichtung, Homogenität und Schichtdicke.
Wie tief wird gebohrt?
Je nach Bauwerksart und Bodenaufbau – in der Regel bis in tragfähige Schichten oder laut DIN-Empfehlung.
Wer trägt die Kosten für ein Baugrundgutachten?
In der Regel der Bauherr oder Auftraggeber – aber sie zahlen sich oft durch vermiedene Folgekosten aus.