Umwelt prüfen, Risiken vermeiden – für Mensch, Boden und Bauen
Umweltverträglichkeitsprüfungen sind in der heutigen Bauplanung unverzichtbar – insbesondere wenn Altlasten, kontaminierte Böden oder schadstoffhaltige Baumaterialien im Spiel sind. PEBA unterstützt Sie mit fundierter Umweltanalytik, rechtssicheren Prüfungen und bewährten Verfahren – frühzeitig, präzise und nachvollziehbar.
Schadstoffbewertung & Altlastenprüfung im Fokus
Unsere erfahrenen Umwelttechniker prüfen Verdachtsflächen, Rückbauprojekte und Bodenmaterialien auf Schwermetalle, organische Schadstoffe oder mineralische Verunreinigungen – nach behördlichen Anforderungen und anerkannten Methoden.
Unsere Leistungen im Bereich Umweltanalytik
PEBA bietet Ihnen ein breites Spektrum an Prüfungen rund um Umweltverträglichkeit, Bodenbelastung und Bauschadstoffe. Wir analysieren, dokumentieren und beraten – für rechtssichere Projektabwicklung und nachhaltiges Bauen.
- Typische Leistungen im Bereich Umweltprüfung:
- Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU / UVP-Vorprüfung)
- Untersuchung kontaminierter Böden & Bauschutt
- Altlastenuntersuchungen nach BBodSchV
- Materialprüfung bei Rückbau- & Sanierungsprojekten
- Bewertung von Recyclingmaterialien & Einbaustoffen
- Schwermetall-, PAK-, MKW- und PCB-Analytik
- Probenahme nach LAGA, DepV und TRGS 524
- Gutachten und Berichte für Behörden oder Entsorgungskonzepte
Häufige Fragen zur Umweltprüfung
Sie benötigen eine Asphaltprüfung oder haben Fragen zum Ablauf?
Wann ist eine Umweltprüfung verpflichtend?
Sobald der Verdacht auf Kontamination besteht oder bei Projekten mit Rückbau-, Aushub- oder Recyclingmaterial – je nach Landesrecht und Projektgröße.
Welche Parameter werden geprüft?
Je nach Fragestellung: Schwermetalle, PAK, MKW, Asbest, PCB, pH-Wert, Leitfähigkeit u. v. m.
Ist PEBA für Altlastenuntersuchungen zertifiziert?
Ja – wir verfügen über qualifiziertes Personal und arbeiten nach geltenden Vorschriften (z. B. BBodSchG, LAGA, DepV).
Erstellt PEBA auch Gutachten für Genehmigungen?
Ja – unsere Umweltgutachten können bei Bauämtern, Umweltbehörden oder Entsorgern eingereicht werden.